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Muss ich bei der HPP-Prüfung ein Therapieverfahren beherrschen?

Ja.
Es wird in der Überprüfung verlangt, dass man die unten aufgelisteten Therapieverfahren gut kennt und es wird darüber hinaus verlangt, dass man in einem diesem Therapieverfahren besonders gründliche Kenntnisse hat.

Die Therapieverfahren, für die HPP grundlegende Kenntnisse nachweisen müssen, sollen folgende Kriterien erfüllen: (ACHTUNG: NICHT der Prüfling muss diese Kriterien erfüllen, sondern das Therapieverfahren, das geprüft wird.)
• Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewendeten Methode
• Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewendeten Methode.
• Therapieerfahrung unter Supervision.
• Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden).
• Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
• Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.

In unserer HPP-Ausbildung werden Sie in diesen Therapieverfahren so gründlich unterrichtet, dass Sie damit die Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen können. Möchten Sie in einem dieser Therapieverfahren besonders gründliche Kenntnisse erwerben, so bietet sich vor allen die Systemische Arbeit an. Dazu finden Sie auf unserer Homepage unter "Kurse" in der alphabetischen Auflistung unten "Systemisches Arbeiten" ein großes Angebot.

Krankenkasse übernehmen die Kosten für folgende Therapieverfahren, deshalb sollten Sie diese Therapieverfahren kennen und wissen, wie sie arbeiten:
• Psychoanalytische Verfahren
• Tiefenpsychologische Verfahren
• Systemische Therapie
• Kognitive Verhaltenstherapie
  o DBT (Dialektisch-Behaviorale Therapie)
  o CBASP (Kognitiv-verhaltenstherapeutisch-analytisches Psychotherapiesystem)
  o EMDR (Desensibilisierung und Aufarbeitung durch Augenbewegungen)

Großer Vorteil unserer Schule ist, dass Sie nicht nur hervorragend gut auf die HPP-Prüfung vorbereitet werden, sondern dass Sie sich bei uns auch im Bereich des systemischen Ansatzes und im systemischen Arbeiten ausbilden lassen können. Somit erwerben Sie die Grundkenntnisse des Therapieverfahrens und die grundlegenden Interventionen in systemischer Beratung. Damit haben Sie dann gleich für die Prüfung den Punkt „muss Kenntnisse in einem anerkannten Therapieverfahren haben“ erfüllt und es steht Ihnen diese wirkungsvolle Therapie für Ihre spätere Praxistätigkeit zur Verfügung.

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