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HP und HPP sind von der Gewerbesteuer befreit!

Eine wichtige Frage ist, müssen Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie) Gewerbesteuer bezahlen.

Nein.

Im Unterschied dazu fallen z.B. selbstständige Berater, wie z.B. Lebensberater, Gesundheitsberater, Ernährungsberater, Coaches uvm. sehr wohl unter die Gewerbesteuerpflicht.

Heilpraktiker werden zu den sog. Freiberuflern gerechnet und sind von der Gewebesteuer befreit.

ACHTUNG: Die Gewerbesteuerfreiheit kann aufgehoben werden!

Die Gewerbesteuerbefreiung besteht nicht mehr, wenn Sie neben Ihrer heilpraktischen Tätigkeit auch ein Gewerbe betreiben. Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie in Ihrer Praxis Bachblüten, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte wie z.B. Schröpfgläser oder Lebenswecker verkaufen. Dabei kann es sein, dass nicht nur für diesen Verkauf Gewerbesteuer fällig wird, sondern auch (zumindest teilweise) für Ihre heilpraktische Tätigkeit.

Den Fall, bei dem ein Heilpraktiker (Psychotherapie) seinen Status als Freiberufler komplett verloren hat und als Gewerbestreibender betrachtet wurde, finden Sie hier:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2022/6_K_1883_21_Gerichtsbescheid_20220304.html

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