
Darf man zu einem Patienten vor der Behandlung sagen:
„Das hilft Ihnen bestimmt!“,
oder verstößt man mit einer solchen Aussage gegen das Heilmittelwerbegesetz?
Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Man darf!
Viele HPs und HPPs sind mit solchen Aussagen übervorsichtig, weil sie meinen, damit gegen das HWG zu verstoßen. Das ist nicht der Fall, den das HWG reglementiert nur die „Werbung“ in der „Öffentlichkeit“ und nicht, welche mündlichen Aussagen man im Rahmen der Behandlung in der Praxis machen darf.
Das heißt, jede öffentliche Kommunikation, gleichgültig ob sie mündlich, schriftlich, bildlich oder online erfolgt, fällt unter das HWG. „Öffentlichkeit“ sind z.B. die Homepage, das Praxisschild, Flyer und Zeitschriftenanzeigen. Hier darf man keinerlei Heilungsversprechen geben. Aber ein Behandlungsgespräch mit einem Patienten findet in einem nicht-öffentlichen Raum statt.
Das ist gut zu wissen, denn wenn der Behandler Zuversicht ausstrahlt, überträgt sich das auf die Selbstheilungskräfte des Patienten. Bekanntermaßen ist der Behandler der Wichtigste Placeboeffekt!
Mai 2023
April 2023
Jan 2023
März 2023
Juni 2023
April 2023
März 2023
März 2023
März 2023
Feb 2023
Jan 2023
Feb 2023
Feb 2023
Feb 2023
Jan 2023
Jan 2023
Jan 2023
Juni 2022
Eintragen und der Gemeinschaft von 10.000 gesundheitsbewussten Menschen beitreten, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten
In der neusten Ausgabe der Naturheilschule, geht es um ein buntes Kaleidoskop an Themen aus der Naturheilkunde. Lassen Sie sich inspirieren und tauchen Sie so immer tiefer in diese Materie ein, um Ihre Kräfte zum Wohle aller bestens zu nutzen.
Machen Sie sich ein Bild von unserem Angebot! Unser Erfolgsrezept für Sie: Hervorragende und trotzdem kostengünstige Online-Ausbildungen und Weiterbildungen, die Sie bequem von zu Hause aus absolvieren können.
Stellen Sie sich Ihr Infopaket zusammen. Je nachdem, für welches Webinar Sie Infos anfordern, liegt ein Prospekt mit der Kursbeschreibung und eine Leseprobe des Skripts bei.