
In letzter Zeit werden Heilpraktiker von der Pharmaindustrie verstärkt beworben, damit sie Hyaluronsäure zur Unterstützung der Synovialflüssigkeit ins geschädigte Gelenk injizieren sollen.
Dürfte ein HP eine solche Injektion vornehmen? Ja, er darf – aber wir raten davon ab! Warum?
1. Weil ein Gelenk extrem infektionsgefährdet ist.
Innerhalb des Gelenks ist der Stoffaustausch verlangsamt. Ursache ist, dass der Gelenkknorpel über die Synovialflüssigkeit ernährt wird und so nur indirekt an das Blutkreislaufsystem angeschlossen ist. Damit ist der Stoffaustausch verlangsamt. Werden bei einer intraartikulären Injektion Erreger in den Gelenkspalt eingebracht, so kommt es zu heftigen Gelenkentzündungen, die zu schweren Schäden des Gelenks bis hin zur völligen Ankylose (Versteifung) führen können.
2. Es müssen Spezialkenntnisse über Asepsis vorliegen!
Das heißt, es muss unter sterilen Bedingungen wie in einem OP-Raum gearbeitet werden. Es müssen also sterile Kleidung und sterile Handschuhe getragen werden. Der zu behandelnde Bereich muss mit einem Lochtuch abgedeckt werden. Es dürfen nur einzeln verpackte, sterile Tupfer eingesetzt werden. Die Punktionsstelle und die Hände müssen zweimal je mindestens 2,5 Minuten lang desinfiziert werden und es müssen die Herstellerhinweise des Desinfektionsmittels beachtet werden.
3. Es rechnet sich nicht.
Obwohl der Aufwand für eine solche Behandlung hoch ist, kann der Heilpraktiker dafür nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker nur ca. 10 bis 30 € abrechnen.
4. Es gibt gute und risikoarme naturheilkundliche Therapien.
Es gibt gute naturheilkundliche Therapien wie z.B. TCM, Homöopathie, Homöosiniatrie und viele mehr.
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