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Wird es den HP weiterhin geben?

Seit über 3 Jahrzehnten!!! kursieren Gerüchte, dass wir kurz davor stehen, dass der Heilpraktiker abgeschafft wird.
Aber wir wissen ja:
Totgesagte leben länger! 😉

Schon vor ca. 40 Jahren, als ich mit meiner HP-Ausbildung anfing hieß es:
„Mache schnell die Ausbildung, die HPs sollen abgeschafft werden.“
Aber wie man sieht, erfreuen sie sich heute noch großer Beliebtheit.
Man sollte also keine Angst haben, wenn man überlegt, ob man diesen Beruf lernen möchte, sollte aber auch nicht sorglos sein, sondern sich auch für diesen Berufszweig engagieren, z.B. indem man in einen Berufsverband eintritt.

Wie sieht es im Moment aus?
Am 22.01.2023 ist der Startschuss für eine neues Gutachten zum Heilpraktikerwesen gefallen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Auftragsunterlagen für das Gutachten veröffentlicht. Das vorangegangene Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und die nachfolgenden Diskussionen mit uns Heilpraktikerverbänden hatten gezeigt, dass die Daten- und Faktenlage zum Heilpraktikerwesen unzureichend sind. Diese Lücke soll das neue Gutachten nun schließen. Allerdings ist der Beginn für Mai 2023 festgelegt und die Laufzeit beträgt 18 Monate. Wir werden uns also noch ein wenig gedulden müssen.

Szenario eines „Worst Case“
Nehmen wir einmal den „schlimmsten Fall“ an. Ich bin mir sicher, dass er nicht kommen wird, denn die Bevölkerung möchte den Heilpraktiker haben. Aber nehmen wir ihn trotzdem einmal an. Was würde das bedeuten, wenn die „Heilpraktiker abgeschafft“ würden?

•    Heilpraktiker, die bereits eine Erlaubnis besitzen, dürfen mit Sicherheit weiterhin praktizieren. Man würde ihnen KEINESFALLS die Praxisausübung verbieten. Das wäre auch völlig absurd. Niemand möchte ein Heer von Arbeitslosen schaffen und darüber hinaus würden auch die Krankenkassen übermäßig belastet, weil die Patienten, die zum Heilpraktiker gehen, Ihre Kosten selbst tragen. Juristisch bezeichnet man so etwas als „Besitzstandswahrung“. Das bedeutet also, wer schon Heilpraktiker ist, der würde es auch bleiben.

•    Heilpraktikeranwärter, die sich bereits in Ausbildung befinden, dürften ihre Ausbildung noch beenden. Man würde also einen Termin in der Zukunft benennen, bis zu dem man noch zur Prüfung kann. Erst nach Verstreichen dieses Termins, müssten die Ausbildungsstätten schließen und dürften keine Heilpraktiker mehr ausbilden.

Also auch im schlimmsten aller Fälle, wenn also der „Heilpraktiker abgeschafft“ würde, kann man als bereits praktizierender Heilpraktiker weiterhin diese Tätigkeit ausüben bzw. bis zu einem bestimmten Termin die Ausbildung abschließen, wenn man sich bereits in einer Ausbildung befindet.

Ich wünsche allen, die sich auf dem Weg zum „schönsten Beruf der Welt“ begeben haben ganz viel Freude. Denen, die den Beruf schon ausüben, wünsche ich weiterhin viel Erfüllung dabei.

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