Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und Event-Agenturen bezüglich Vitamininfusionen
Aktuell wird eine Zusammenarbeit zwischen einer Event-Agentur und Heilpraktikern gesucht. Das läuft folgendermaßen ab: Dabei kauft der Kunde Vitamininfusionen von der Agentur zu einem vergleichsweise hohen Preis. Die Event-Agentur möchte nun, dass Heilpraktiker die Infusionen an den Kunden verabreichen. Die Anwendungen sollen beispielsweise nach einer "langen Nacht", als Immun-Kur oder für das tägliche Workout dienen. Die Agentur benötigt die Heilpraktiker, da die Injektion der Vitamine unter das Heilpraktikergesetz fällt und die Verkaufsagentur rechtlich nicht dazu befugt ist, die Infusionen durchzuführen.
Risiken für Heilpraktiker: Diese Art der Zusammenarbeit birgt komplexe Fragen und potenzielle Konsequenzen für Heilpraktiker:
Berufsethische Probleme und Risiken: Diese Art der Zusammenarbeit wirft nicht nur berufsethische Fragen auf, sondern auch berufliche Risiken. Der Heilpraktiker verabreicht ein Arzneimittel, ohne vorherige Untersuchung und ohne die konkreten (Neben-)Wirkungen auf den Patienten abschätzen zu können. Im Falle negativer Auswirkungen der Injektion könnten Schadensersatzforderungen auf den Heilpraktiker zukommen.
Abschließende Empfehlung: Vom naturheilkundlichen und ethischen Standpunkt aus betrachtet halten wir den Einsatz von Medikamenten in dieser Form für völlig absurd und raten dringend davon ab.
Einige Gedanken dazu findet ihr auch in einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. René Sasse, deren kompletten Wortlaut man hier steht: Klick zu Ra Dr. Sasse
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