
Wir unterstützen Sie, Ihre Fortbildungspflicht nachzukommen!
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) legt in Artikel 5 fest:
„Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von Ihnen ausgeübten Disziplinen verpflichtet“
Zu den Sorgfaltspflichten eines Beraters gehört die von den Berufsverbänden geforderte regelmäßige Fortbildung. Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, der einen Schaden für den Klienten zur Folge hat, kann sich der Berater strafbar und/oder schadensersatzpflichtig machen (BGB § 276).
Aufgrund der Gesetzeslage empfehlen wir Ihnen, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um Ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen und sich auf dem neuesten Stand zu halten. Mit unseren zahlreichen Aus- und Weiterbildungen sind Sie immer gut beraten. Damit Sie einen Nachweis Ihrer Fortbildung haben, können Sie sich für alle Webinare einen Fachfortbildungsnachweis.über Ihr E-Learning ausdrucken.
Unser Fachfortbildungspunkte-System weist jedem Block eines Webinars/Seminars einen Punktewert zu, dessen Höhe sich nach dem zeitlichen Aufwand für die absolvierten Unterrichtsstunden bemisst. Den jeweiligen Wert finden Sie bei den Blockinformationen auf der entsprechenden Webseite. Die Punkte werden nach Abschluss des Weiterbildungsblocks und nach Eingang Ihrer letzten Zahlung gutgeschrieben.
Sie erhalten ein Fachfortbildungszertifikat (FFZ) jeweils zum Jahresende, sofern Sie in dem betroffenen Kalenderjahr mindestens 120 Fachfortbildungspunkte erreicht haben.
Bitte beachten Sie, dass die Fachfortbildungspunkte jeweils am Kursende gutgeschrieben werden.
Beispiel: Kurs hat am 05.09.2024 begonnen und endet am 20.02.2025. Die Gutschrift der Fachfortbildungspunkte erfolgt zum 20.02.2025 und wird somit für das Kalenderjahr 2025 gutgeschrieben.
Fachfortbildungspunkte erhalten Sie für alle Blöcke von Webinaren und Seminaren, die der Weiterbildung in Ihrem zertifizierten Heilberuf dienen.
Zertifizierte Heilberufe sind Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (Psychotherapie), aber auch Ernährungs- und Gesundheitsberater, Psychologische Berater, Bachblütenberater, Fastenbegleiter, Sportberater und Ähnliches. Für alle, die in einem zertifizierten Heilberuf arbeiten, ist das Sammeln von Fachfortbildungspunkten und der Erhalt eines Fachfortbildungszertifikats sinnvoll, damit sie nach außen demonstrieren können, z.B. durch den Aushang im Wartezimmer, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachkommen. Ein solches Zertifikat kann zudem im Rechtsfall ein wichtiges Hilfsmittel sein.
Bitte beachten Sie:
Beispiel:
Wie erhalten Sie Ihr Zertifikat?
Senden Sie uns nach erreichter Mindestpunktezahl eine E-Mail mit der Bitte um Ausstellung eines Zertifikats.
Wenn Sie in einem Kalenderjahr an unserem Institut mindestens 120 Fachfortbildungspunkte gesammelt haben, stellen wir Ihnen auf Anfrage ein Fachfortbildungszertifikat aus. Damit können Sie gegenüber Dritten, wie z. B. Versicherungen, nachweisen, dass Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind – und zugleich ein gutes Gefühl für Ihre berufliche Weiterentwicklung haben!
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht einfach über das Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Eintragen und der Gemeinschaft von 10.000 gesundheitsbewussten Menschen beitreten, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Stellen Sie sich Ihr Infopaket zusammen.
Sie können die Materialien direkt downloaden oder per Post erhalten.