Die umstrittene Impfpflicht für alle Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen (damit also auch für Heilpraktiker) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Impfpflicht bestand von Mitte März 2022 bis zum 31.12.2022 und wurde nicht mehr verlängert.
Wer also seine Praxis stillgelegt hatte, weil er sich nicht impfen lassen wollte, kann nun wieder den Praxisbetrieb aufnehmen,
da nun auch wieder nicht-geimpfte Heilpraktiker legal in ihrer Praxis arbeiten dürfen, ebenso wie eventuelle Mitarbeiter.
Quelle:
www.buzer.de/gesetz/2148/v285030-2023-01-01.htm?n-html
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht einfach über das Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Eintragen und der Gemeinschaft von 10.000 gesundheitsbewussten Menschen beitreten, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Stellen Sie sich Ihr Infopaket zusammen.
Sie können die Materialien direkt downloaden oder per Post erhalten.