
Die umstrittene Impfpflicht für alle Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen (damit also auch für Heilpraktiker) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Impfpflicht bestand von Mitte März 2022 bis zum 31.12.2022 und wurde nicht mehr verlängert.
Wer also seine Praxis stillgelegt hatte, weil er sich nicht impfen lassen wollte, kann nun wieder den Praxisbetrieb aufnehmen,
da nun auch wieder nicht-geimpfte Heilpraktiker legal in ihrer Praxis arbeiten dürfen, ebenso wie eventuelle Mitarbeiter.
Quelle:
www.buzer.de/gesetz/2148/v285030-2023-01-01.htm?n-html
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