Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist schon seit 2020 der Anspruch auf Kassenleistung für die Systemische Therapie für Erwachsene enthalten. Neu ist, dass das nun künftig auch für Kinder der Fall sein wird. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Nun wird der Bewertungsausschuss noch über die Leistungsziffer und damit über die Höhe der Vergütung entscheiden.
Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie) können diese Leistung jedoch nicht über die GKV (Gesetzlichen Krankenkassen) abrechnen, sondern nur Psychotherapeuten, die für dieses Verfahren einen Weiterbildungsabschluss haben und eine Genehmigung für die Erbringung dieser Leistung von ihrer Krankenversicherung besitzen.
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