Zum Inhalt springen


Kassenleistung der Systemischen Therapie nun auch für Kinder

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist schon seit 2020 der Anspruch auf Kassenleistung für die Systemische Therapie für Erwachsene enthalten. Neu ist, dass das nun künftig auch für Kinder der Fall sein wird. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Nun wird der Bewertungsausschuss noch über die Leistungsziffer und damit über die Höhe der Vergütung entscheiden.

Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie) können diese Leistung jedoch nicht über die GKV (Gesetzlichen Krankenkassen) abrechnen, sondern nur Psychotherapeuten, die für dieses Verfahren einen Weiterbildungsabschluss haben und eine Genehmigung für die Erbringung dieser Leistung von ihrer Krankenversicherung besitzen.

Kontakt

Schreiben Sie uns Ihre Nachricht einfach über das Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Zum Kontaktformular

Newsletter

Eintragen und der Gemeinschaft von 10.000 gesundheitsbewussten Menschen beitreten, die sich beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.

Newsletter anfordern

Broschüren & Schulzeitschrift

Stellen Sie sich Ihr Infopaket zusammen.
Sie können die Materialien direkt downloaden oder per Post erhalten.

Zur Auswahl