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Hebamme & Heilpraktikerin

– mit zwei Berufen selbstbestimmt und finanziell erfolgreich arbeiten

Hebammen profitieren enorm von einer Heilpraktiker-Ausbildung

Hebamme zu sein ist eine Berufung. Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind magische Phasen im Leben einer Frau, und als Hebamme begleiten Sie diese mit Empathie, Fachwissen und Herz.

Doch Hand aufs Herz: Wie oft stoßen Sie im Alltag an Ihre Grenzen? Nicht fachlich, sondern strukturell – in Ihrem Handlungsspielraum und auch finanziell?

Genau hier eröffnet die Heilpraktiker-Ausbildung neue Perspektiven.
Sie erweitert Ihr Tätigkeitsfeld, verschafft Ihnen rechtliche Sicherheit bei naturheilkundlichen Anwendungen – und bietet vor allem eins: die Möglichkeit, deutlich besser zu verdienen.
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Fünf gute Gründe, warum sich eine Heilpraktiker-Ausbildung für Hebammen lohnt

1. Mehr Freiheit – mehr Vielfalt
Als Hebamme sind Ihre Themen klar definiert: Schwangerschaft, Geburt und das frühe Wochenbett. Mit der Heilpraktiker-Erlaubnis können Sie Frauen in allen Lebensphasen begleiten – bei Kinderwunsch, Zyklusbeschwerden, Hormonstörungen oder chronischen Erkrankungen. Sie verlassen die engen Kassenstrukturen und rechnen privat mit Ihren Patientinnen ab.

2. Eigenständig behandeln – ganzheitlich wirken
Als Heilpraktikerin dürfen Sie selbstständig diagnostizieren und therapieren – ohne ärztliche Verordnung. Ob Akupunktur, Pflanzenheilkunde, Homöopathie oder manuelle Verfahren: Sie bestimmen die Methoden und setzen Ihr naturheilkundliches Wissen gezielt ein. Ihre Praxis wird damit zur Anlaufstelle für ganzheitliche Frauenbegleitung – weit über die Geburt hinaus.

3. Wirtschaftlich unabhängiger – besser verdienen
Als Hebamme arbeiten Sie oft bis an Ihre Belastungsgrenze – und dennoch bleibt das Einkommen in vielen Fällen hinter dem Aufwand zurück. Warum?
Weil Ihre Leistungen an feste Kassenvergütungen gebunden sind, die seit Jahren kaum steigen – bei gleichzeitig steigender Verantwortung und Bürokratie. Hinzu kommt ein besonders belastender Faktor: die extrem hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung. Viele freiberufliche Hebammen zahlen inzwischen mehrere tausend Euro jährlich allein für die Haftpflicht – eine Summe, die sich kaum erwirtschaften lässt, wenn Sie ausschließlich im Rahmen der Kassenleistungen tätig sind.

Mit einer zusätzlichen Tätigkeit als Heilpraktikerin ändern Sie das grundlegend:

  • Sie können eigene Leistungen anbieten, die nicht durch die Kasse geregelt sind – etwa naturheilkundliche Behandlungen, Akupunktur, Ernährungsberatung, Zyklusregulation oder Darmgesundheit.
  • Diese Angebote rechnen Sie privat ab – zu Honorarsätzen, die Sie selbst festlegen.
  • Sie entscheiden wann, wie viel und zu welchem Preis Sie arbeiten möchten – ganz ohne Kassenrahmen und komplizierte Abrechnungsrichtlinien.
  • Und vor allem: Ihre Einnahmen stehen in deutlich besserem Verhältnis zum Aufwand.
    Das gibt Ihnen mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit, mehr Planungssicherheit – und endlich das gute Gefühl, dass sich Ihr Engagement auch finanziell lohnt.

Durch die zusätzliche Heilpraktiker-Tätigkeit schaffen Sie sich die Rahmenbedingungen, dass sich ein hohes Engagement auch wieder auszahlt.

4. „Heilpraktikerin“ - ein Berufszweig mit Zukunft
Die Nachfrage nach naturheilkundlicher, ganzheitlicher Medizin steigt kontinuierlich. Frauen suchen heute vermehrt nach Expertinnen, die medizinisches Wissen mit alternativen Heilmethoden verbinden.

Als Hebamme mit Heilpraktiker-Erlaubnis werden Sie zur begehrten Fachkraft mit einem modernen, nachhaltigen Angebot.
Und das Beste: Sie haben Ihre Klientinnen oft schon an Ihrer Seite. Die vertrauensvolle Beziehung, die in Schwangerschaft und Wochenbett entsteht, ist eine ideale Grundlage für eine langfristige therapeutische Begleitung – etwa bei Zyklusregulation, hormonellen Beschwerden oder allgemeinen Gesundheitsfragen.
Das Wissen, das Sie sich als Hebamme erarbeitet haben, können Sie gezielt in Ihre heilpraktische Arbeit einbringen – und umgekehrt.

5. Rechtlich sicher arbeiten – mit klarer Trennung der Tätigkeiten
Viele Hebammen fragen sich: Darf ich überhaupt beides machen – und wie geht das konkret?
Ja, Sie dürfen. Die Kombination ist absolut legal, wenn Sie Hebammen- und Heilpraktikerleistungen klar voneinander trennen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Hebammentätigkeit (z. B. Wochenbettbesuche, Stillberatung): wird wie gewohnt über die Krankenkasse abgerechnet.
  • Heilpraktikerleistungen (z. B. Akupunktur bei Migräne, Darmsanierung): werden privat in Rechnung gestellt, mit separatem Behandlungsvertrag und klarer Aufklärung.

Konkretes Beispiel:
Eine Frau kommt zur Wochenbettbetreuung – Sie sind als Hebamme tätig. Kommt sie später wegen einer Mastitis oder wegen starker Regelschmerzen wieder zu Ihnen, behandeln Sie sie auf Grundlage Ihrer Heilpraktiker-Erlaubnis.

Wichtig:

  • Zwei Tätigkeitsbereiche – zwei Abrechnungen
  • Klare Kommunikation gegenüber der Klientin/Patientin: Es muss immer eindeutig klar sein: „Nehme ich nun die Leistungen der Hebamme oder der Heilpraktikerin in Anspruch. Das können Sie z.B. durch getrennte Sprechzeiten garantieren.
  • Dokumentation und Honorarregelung getrennt führen

Diese klare Struktur schützt Sie rechtlich und zeigt gleichzeitig Professionalität.
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Fazit: Zwei Berufe – maximale Wirkung

Als Hebamme und Heilpraktikerin erweitern Sie nicht nur Ihr Behandlungsspektrum – Sie gewinnen echte Selbstbestimmung zurück.
Sie arbeiten eigenverantwortlich, begleiten Frauen ganzheitlich durch alle Lebensphasen und schaffen sich endlich die wirtschaftliche Grundlage, die Ihrem Einsatz gerecht wird.


Ein großer Vorteil: Sie bringen Ihre Klientinnen bereits mit. Viele Frauen vertrauen Ihnen als Hebamme – und nehmen Ihr erweitertes Angebot als Heilpraktikerin gerne in Anspruch.


Ob naturheilkundliche Frauenheilkunde, individuelle Therapiekonzepte oder selbstgewählte Honorare:
Mit zwei Berufen gestalten Sie Ihre Praxis, wie SIE es wollen – sicher, wirksam und zukunftsfähig.


Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihr Wissen zu erweitern – und Ihr berufliches Potenzial voll zu entfalten

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