
Sie möchten wissen, wie die Heilpraktiker für Psychotherapie-Prüfung abläuft, welche Voraussetzungen gelten oder wo Sie sich anmelden müssen? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Bei speziellen Fragen zu Ihrer Region
Wenn Sie eine konkrete Frage zur Prüfung an Ihrem Wohnort haben – zum Beispiel zu Anmeldefristen, Prüfungsgebühren oder einzureichenden Unterlagen – wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Viele Gesundheitsämter bieten auf ihrer Webseite eigene Informationsseiten zur Heilpraktiker-Prüfung an. Dort finden Sie meist alle wichtigen Details kompakt zusammengestellt.
Für allgemeine Fragen stehen wir Ihnen zur Seite
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, oder eine grundsätzliche Frage zur Ausbildung und Prüfung haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – persönlich, kompetent und mit langjähriger Erfahrung.
Damit das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz erteilen kann, müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen nicht nur das Alter und die Schulbildung, sondern auch die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Antragsteller
Die erforderlichen Nachweise im Überblick:
Hinweis:
Die genauen Anforderungen und Fristen können je nach Gesundheitsamt leicht variieren. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde – oder wenden Sie sich mit allgemeinen Fragen gerne an uns. Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zur Heilpraktiker für Psychotherapie-Prüfung.
Zuständig für Ihre Überprüfung ist das Gesundheitsamt, in dessen Einzugsgebiet Sie Ihre Praxis eröffnen möchten.
Grundsätzlich gilt:
Sie wohnen in Deutschland:
In der Regel ist das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnsitz zuständig, da davon ausgegangen wird, dass Sie Ihre Praxis dort eröffnen wollen.
Falls Sie allerdings planen, Ihre heilpraktische Tätigkeit an einem anderen Ort auszuüben, ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen räumlichen Bereich diese Tätigkeit stattfinden soll.
In diesem Fall gelten für Sie die gleichen Hinweise wie unter dem Abschnitt "Wohnsitz im Ausland".
Sie wohnen im Ausland:
Wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie ablegen möchten, ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich Sie Ihre künftige Praxis eröffnen möchten.
Bei der Antragstellung müssen Sie objektive und nachvollziehbare Gründe für den geplanten Praxisstandort in Deutschland angeben.
Nachvollziehbare Gründe können sein:
Beispiele:
Ich beabsichtige, in Berlin eine Heilpraktikerpraxis zu eröffnen, weil
Wichtig zu wissen:
Egal, welches Gesundheitsamt in welchem Bundesland die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt – sie gilt bundesweit. Ihre Erlaubnisurkunde ist in allen Bundeländern gültig.
Unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Anerkennung der Zuständigkeit
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Gesundheitsämtern, welche Nachweise sie für ihre örtliche Zuständigkeit verlangen. Einige Gesundheitsämter akzeptieren eine formlose Mitteilung, dass Sie Ihre Praxis in ihrem Bereich eröffnen möchten. Andere bestehen auf einer schriftlichen Begründung, teilweise sogar auf einem Mietvertrag oder vergleichbaren Dokumenten.
Wie das genaue Vorgehen ist, erfahren Sie direkt beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt. Eine telefonische oder schriftliche Nachfrage lohnt sich in jedem Fall.
Anmeldefristen für die Heilpraktiker für Psychotherapie-Prüfung
Die Fristen zur Anmeldung für die schriftliche Überprüfung sind je nach Gesundheitsamt unterschiedlich geregelt. In der Regel beträgt die Frist etwa drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig beim zuständigen Gesundheitsamt über die aktuell geltende Anmeldefrist zu informieren.
Viele Gesundheitsämter veröffentlichen diese Fristen auf ihrer Website, zusammen mit Hinweisen zu den erforderlichen Anmeldeunterlagen. Falls die Informationen dort nicht auffindbar sind, empfiehlt sich eine telefonische oder schriftliche Anfrage bei der jeweiligen Zulassungsstelle (Landkreis, Stadtkreis, Gesundheitsamt).
Besonderer Hinweis zu langen Wartezeiten
Einige Gesundheitsämter, beispielsweise Köln, verlangen derzeit extrem lange Anmeldefristen von 18 Monaten oder mehr. Wenn Ihnen eine derart lange Verzögerung mitgeteilt wird, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Weiter unten finden Sie ein entsprechendes Musterschreiben. Dieses Schreiben können Sie individuell anpassen und an das Gesundheitsamt senden.
Ablauf nach bestandener schriftlicher Überprüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme an der schriftlichen Prüfung erhalten Sie den Termin für den zweiten Prüfungsteil, die mündliche Überprüfung, einige Wochen später.
Wer im März die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird in der Regel zwischen April und September zur mündlichen Prüfung eingeladen.
Wer im Oktober erfolgreich war, bekommt in der Regel zwischen November und Februar den mündlichen Termin.
Unzumutbar lange Anmeldefrist – Formulierungsvorschlag zur Gegenwehr
Wenn Ihr Gesundheitsamt Ihnen mitteilt, dass Ihr Antrag zunächst über viele Monate ruhen soll, können Sie das folgende Schreiben als Vorlage nutzen. Bitte passen Sie es individuell an Ihr Anliegen an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom [Datum] habe ich erhalten. Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass Sie beabsichtigen, meinem Antrag vom [Datum] zunächst für 18 Monate keine weitere Bearbeitung zukommen zu lassen, da eine amtsärztliche Überprüfung erst nach diesem Zeitraum möglich sei.
Mit diesem Vorgehen bin ich nicht einverstanden.
Ich weise darauf hin, dass ich als antragsberechtigter Bürger einen Anspruch auf zeitnahe Bearbeitung meines Antrags habe. Eine unangemessen verzögerte Sachbearbeitung kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung führen (§ 839 BGB).
Durch Ihre angekündigte Verzögerung werde ich über einen unzumutbaren Zeitraum daran gehindert, den von mir gewählten Beruf auszuüben, auf den ich mich seit Jahren gewissenhaft vorbereitet habe. Daraus entsteht mir ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, den ich im Fall einer fortgesetzten Untätigkeit geltend machen werde.
Die von Ihnen genannte Überlastung durch viele Antragsteller stellt nach der aktuellen Rechtsprechung keinen zureichenden Grund dar, sofern es sich nicht um eine unvorhersehbare und vorübergehende Überlastung handelt. Bei dauerhaftem Bearbeitungsrückstand ist die Behörde verpflichtet, für organisatorischen Ausgleich zu sorgen.
Ich weise darauf hin, dass ich gegebenenfalls Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung sowie einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung beantragen werde, sollte sich die angekündigte Verzögerung bewahrheiten.
Zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens bitte ich Sie, mir einen zeitnahen Termin zur amtsärztlichen Überprüfung zu nennen. Ich bitte um Rückmeldung bis spätestens zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Termine für die schriftliche Überprüfung im Bereich Heilpraktiker für Psychotherapie
In den Bundesländern, die sich der zentralisierten Überprüfung angeschlossen haben, gibt es zwei festgelegte Termine pro Jahr für den schriftlichen Prüfungsteil. Diese finden deutschlandweit einheitlich an folgenden Tagen statt:
Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen vom zuständigen Gesundheitsamt ein individueller Termin für den mündlichen Prüfungsteil zugeteilt.
Bitte beachten Sie: Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel einige Wochen oder Monate nach der schriftlichen Überprüfung. Die genaue Terminvergabe liegt im Ermessen des jeweiligen Gesundheitsamtes.
Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldefristen für die schriftliche Prüfung. Diese sind von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich und teilweise sehr lang. Hinweise dazu finden Sie auch unter dem Punkt „Anmeldefristen für die schriftliche Überprüfung“.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen für die Anmeldung zur Heilpraktiker für Psychotherapie-Prüfung
Zuständiges Gesundheitsamt ermitteln
Erkundigen Sie sich, welches Gesundheitsamt für Ihre Prüfung zuständig ist. Dies richtet sich in der Regel nach Ihrem Wohnsitz.
Grundsätzlich gilt: Das Gesundheitsamt ist zuständig, in dessen Bereich Sie Ihre Praxis eröffnen möchten. Wenn Sie bereits im betreffenden Landkreis wohnen oder einen Umzug bzw. eine Praxiseröffnung dort konkret planen, wird Ihre Antragstellung in der Regel akzeptiert. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit.
Antrag auf Erlaubniserteilung stellen
Richten Sie Ihren formlosen Antrag an das zuständige Landratsamt bzw. Ordnungsamt, dem das Gesundheitsamt unterstellt ist. Hier ein Formulierungsvorschlag für Ihren Antrage:
An das Landratsamt / Ordnungsamt
Straße
PLZ Ort
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich im Einzelnen vorlegen muss, damit meinem Antrag stattgegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Sie erhalten nun eine Liste der einzureichenden Unterlagen. Diese können je nach Bundesland leicht variieren. In der Regel werden folgende Nachweise verlangt:
Kopie des Personalausweises oder Geburtsurkunde (Mindestalter 25 Jahre)
Schulabschlusszeugnis (Nachweis über mindestens Volksschulabschluss)
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate beim Prüfungstermin)
Ärztliches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung
Die eigentliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt (schriftlich und mündlich), um zu bestätigen, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen
Weitere Unterlagen, die je nach Behörde verlangt werden können:
Tabellarischer Lebenslauf
Erklärung, ob ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft
Angabe, ob bereits eine Heilpraktiker-Erlaubnis erteilt und wieder entzogen wurde
Informieren Sie sich vorab online
Viele Gesundheitsämter stellen auf ihrer Webseite ausführliche Informationen zur Antragstellung, Anmeldefristen und benötigten Unterlagen bereit. Es lohnt sich, diese Seiten sorgfältig zu lesen und – falls vorhanden – Formulare direkt online auszufüllen oder herunterzuladen.
Die Kosten für die Heilpraktikerprüfung im Bereich Psychotherapie beim Gesundheitsamt Freiburg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) setzen sich aus mehreren Gebührenpositionen zusammen. Nachstehend werden beispielhaft die Kosten der Überprüfung des Gesundheitsamts Freiburg (www.breisgau-hochschwarzwald.de/) aufgeführt (Stand: 9. Dezember 2024).
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt über die akutellen Kosten.
Inhaltliche Vorbereitung auf die schriftliche Überprüfung beim Gesundheitsamt
Die schriftliche Überprüfung beim Gesundheitsamt ist anspruchsvoll. Planen Sie daher eine gründliche Vorbereitung mit ausreichend Zeit. Ideal sind ein bis zwei Jahre Lernzeit.
Lernen Sie regelmäßig – am besten täglich ein bis zwei Stunden. In dieser Zeit erarbeiten Sie sich mithilfe Ihrer Schule den gesamten Stoff Schritt für Schritt.
Nach der Erarbeitungsphase beginnt eine intensive Wiederholungszeit. Hier sollten Sie sämtliche Prüfungen der letzten 20 Jahre durcharbeiten – genau so, wie sie im E-Learning zur Verfügung stehen. Führen Sie mit diesen Prüfungsfragen realistische Prüfungssimulationen durch. So erhalten Sie ein klares Bild, wie gut Sie vorbereitet sind.
Bearbeiten Sie nach jeder simulierten Prüfung gezielt Ihre Wissenslücken. Lassen Sie sich nicht von schlecht formulierten oder einmalig auftauchenden Prüfungsfragen irritieren – konzentrieren Sie sich lieber auf den dahinterliegenden Stoff.
Wichtig ist: Sie sollten bei den Simulationen mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantworten. Zwar reichen in der Prüfung offiziell 75 Prozent, aber durch Aufregung und Flüchtigkeitsfehler kann schnell ein Punkt verloren gehen. Mit einer etwas höheren Erfolgsquote sind Sie auf der sicheren Seite – und gehen entspannter in die Prüfung.
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung für HPP
Übung macht den Meister Freies Sprechen muss geübt werden – wie alles andere auch. Nutzen Sie jede Gelegenheit: mit Lernpartnern, vor dem Spiegel oder indem Sie Fallbeispiele laut durchsprechen.
Virtuelle Lerngruppen Nehmen Sie schon während Ihrer Ausbildungszeit an virtuellen Lerngruppen teil. Über das E-Learning finden Sie passende Lernpartner. So lernen Sie von Anfang an, Ihre Gedanken klar zu formulieren – eine Fähigkeit, die selbst erfahrene Redner regelmäßig trainieren.
Wissenslücken realistisch einschätzen Die psychischen Erkrankungen sind ein weites Feld. Niemand erwartet perfektes Detailwissen. Wichtig ist, dass Sie über ein solides Grundlagenwissen verfügen – und vor allem gefährliche von harmlosen Erkrankungen unterscheiden können.
Reden, reden, reden Der Prüfer hat meist nur 20 bis 30 Minuten Zeit, um sich ein Bild von Ihnen zu machen. Deshalb:
Denken Sie laut und teilen Sie Ihre Überlegungen mit.
Vermeiden Sie es, um den heißen Brei herumzureden.
Wenn Sie keine Antwort wissen, sagen Sie es ehrlich. Das zeigt Reflexionsfähigkeit.
Mit einem Black-out umgehen Ein plötzlicher Black-out ist menschlich. Sagen Sie ruhig: „Ich habe im Moment ein Black-out. Ist es möglich, mir die Frage später noch einmal zu stellen?“ Damit signalisieren Sie Professionalität und Selbstfürsorge.
Fallbeispiele strukturiert bearbeiten Bei Fallbeispielen gehen Sie immer in folgender Reihenfolge vor:
Notfall: Liegt ein akuter Notfall vor? Müssen Sie den Notdienst oder den sozialpsychiatrischen Dienst verständigen?
Organische Abklärung: Müssen körperliche Ursachen ausgeschlossen werden?
Psychopathologischer Befund: Wie ist der psychische Zustand des Patienten?
Diagnose und weiteres Vorgehen: Können Sie behandeln oder müssen Sie weiterverweisen?
Gefährliche und ungefährliche Erkrankungen unterscheiden Beginnen Sie bei Ihrer Diagnoseüberlegung mit gefährlichen Erkrankungen. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein und eine sichere Risikoeinschätzung.
Fragen des Prüfers richtig verstehen Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Denken Sie laut und fassen Sie Ihre Überlegungen strukturiert zusammen. So zeigen Sie, dass Sie logisch und sicher vorgehen.
Keine vorschnellen Diagnosen Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Diagnosen verleiten. Gehen Sie strukturiert vor, nennen Sie differenzialdiagnostische Überlegungen und legen Sie sich erst dann fest.
Auf sicherem Terrain bleiben Sprechen Sie zuerst über Themen, in denen Sie sich sicher fühlen. Themen, bei denen Sie unsicher sind, können Sie im Laufe des Gesprächs ansprechen – idealerweise, nachdem Sie bereits Kompetenz gezeigt haben.
Verwirrung klären Wenn Ihnen etwas unklar ist – etwa, ob ein bestimmtes Symptom in einem Fallbeispiel genannt wurde –, fragen Sie nach. Fassen Sie Ihre Erkenntnisse laut zusammen. Das zeigt Klarheit und Struktur.
Prüfungssituationen simulieren Trainieren Sie die Prüfungssituation regelmäßig in Rollenspielen – mit Freunden oder in der Lerngruppe. Wechseln Sie dabei auch mal die Rolle. Das stärkt Ihr Selbstvertrauen.
Körpersprache bewusst einsetzen
Sprechen Sie ruhig und deutlich.
Sitzen Sie aufrecht.
Halten Sie Blickkontakt. Eine bewusste Körpersprache unterstützt Ihre Ausstrahlung und zeigt Präsenz.
Rechtliche Grundlagen beherrschen Bereiten Sie sich gezielt auf rechtliche Fragen vor:
Wann besteht ein Behandlungsverbot?
Was regelt die Schweigepflicht, wann gilt eine Meldepflicht?
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Heilpraktiker?
Prüfung mit mehreren Prüfern In einigen Gesundheitsämtern werden Sie von mehreren Prüfern gleichzeitig befragt. Bereiten Sie sich auf unterschiedliche Fragestile und Blickwinkel vor. Bleiben Sie ruhig, freundlich und klar.
Fazit Die mündliche Prüfung ist ein strukturiertes Fachgespräch. Wenn Sie Ihre Gedanken klar formulieren, nachvollziehbar argumentieren und professionell reagieren, stehen Ihre Chancen auf Erfolg sehr gut.
Lösen von Multiple-Choice-Fragen (MC-Fragen) Viele haben Probleme mit MC-Fragen – und das ist verständlich. Schließlich haben wir gelernt: Was gedruckt ist, wird schon stimmen. Doch genau das ist oft ein Trugschluss.
Gehen Sie strategisch vor:
Lesen Sie die Frage und decken Sie die Antwortmöglichkeiten mit einem Blatt Papier ab.
Halten Sie kurz inne (etwa zehn Sekunden) und rufen Sie sich Ihre Schlüsselbegriffe zum Thema ins Gedächtnis.
Decken Sie nun die erste Antwortmöglichkeit auf und entscheiden Sie, ob sie richtig oder falsch ist.
Arbeiten Sie sich auf diese Weise Punkt für Punkt durch die Liste – ohne vorzugreifen.
Dieses kurze Innehalten hilft, sich nicht von falschen Antwortoptionen in die Irre führen zu lassen – besonders wichtig, wenn Sie noch wenig Erfahrung mit Prüfungsfragen haben.
1. Sie akzeptieren das Ergebnis
Wenn Sie die Heilpraktiker für Psychotherapie Prüfung nicht bestanden haben, ist das zwar enttäuschend, aber kein Grund aufzugeben. Nutzen Sie die Gelegenheit, um gezielt Schwächen zu identifizieren. In den meisten Fällen liegen die Ursachen in bestimmten Themenlücken oder Unsicherheiten – diese können Sie durch intensives Nacharbeiten gezielt schließen.
Eine erneute Teilnahme an der Überprüfung ist grundsätzlich möglich: Sie können sich zum nächsten offiziellen Prüfungstermin wieder beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Es gibt keine Begrenzung der Versuche – Sie dürfen die Überprüfung beliebig oft wiederholen. Bedenken Sie dabei allerdings die entstehenden Kosten: Mit jeder Anmeldung wird die Prüfungsgebühr erneut fällig. In Hessen gilt außerdem eine Besonderheit: Dort sind nur drei Wiederholungsversuche zugelassen. Diese Regelung sollten Sie unbedingt im Blick behalten.
2. Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden
Wenn Sie der Meinung sind, dass das Prüfungsergebnis nicht gerechtfertigt ist und ein Fehler vorliegt, können Sie dagegen vorgehen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids vom Gesundheitsamt haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Wie Sie dabei konkret vorgehen und worauf es bei einem Widerspruchsverfahren ankommt, erfahren Sie im Abschnitt: „Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab?“
Widerspruch gegen die Ablehnung durch das Gesundheitsamt
Wenn Sie mit der Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht einverstanden sind und der Ansicht sind, dass die Ablehnung Ihrer Heilpraktiker-Erlaubnis unbegründet war, steht Ihnen der Rechtsweg offen: Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des ablehnenden Bescheids Widerspruch einlegen.
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Der Widerspruch wird nicht mehr vom Gesundheitsamt selbst geprüft, sondern an die nächsthöhere Verwaltungsbehörde weitergeleitet – das ist in der Regel das zuständige Regierungspräsidium. Dort wird erst eine Entscheidung getroffen, nachdem ein Gutachterausschuss beteiligt wurde.
Zusammensetzung des Gutachterausschusses
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung dieses Gremiums findet sich in § 4 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Demnach besteht der Gutachterausschuss aus:
zwei approbierten Ärzten
zwei erfahrenen Heilpraktikern
einem Vorsitzenden, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist
Dieses unabhängige Gremium prüft den Sachverhalt neutral und spricht eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage das Regierungspräsidium dann seine endgültige Entscheidung trifft.
Wann wird der Gutachterausschuss tätig?
Der Gutachterausschuss kommt in zwei Fällen zum Einsatz:
Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen die Ablehnung der Heilpraktikererlaubnis.
Bei einem möglichen Widerruf einer bereits erteilten Erlaubnis, wenn Zweifel an den persönlichen Voraussetzungen entstehen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Therapeut schwerwiegende Behandlungsfehler begeht oder bekannt wird, dass eine psychische oder körperliche Eignung nicht (mehr) gegeben ist – etwa durch eine Suchterkrankung oder fehlende sittliche Zuverlässigkeit.
In beiden Fällen ist die Stellungnahme des Gutachterausschusses verpflichtend, bevor das Regierungspräsidium eine Entscheidung trifft.
Anforderung des Prüfungsprotokolls nach nicht bestandener mündlicher HPP-Überprüfung
Wenn Sie die mündliche Heilpraktiker für Psychotherapie-Prüfung nicht bestanden haben und Widerspruch einlegen möchten, ist es ratsam, zunächst Einsicht in das Prüfungsprotokoll zu verlangen. Hierfür können Sie folgenden Formulierungsvorschlag verwenden und individuell anpassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum und Uhrzeit eintragen] fand in Ihrem Hause meine Überprüfung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie statt. Die Prüfung wurde unter anderem von [Name des Prüfers/der Prüferin eintragen] abgenommen.
Da ich beabsichtige, gegen die mir mitgeteilte Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, bitte ich um Zusendung einer Kopie des vollständigen Prüfungsprotokolls. Dieses sollte alle relevanten Vermerke und Bewertungen des Prüfungsgremiums enthalten.
Meine Anfrage stütze ich auf die Überprüfungsleitlinien des Bundes, insbesondere die Abschnitte 2.5 und 4, sowie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C‑434/16), das sich auf Art. 15 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezieht.
Bitte informieren Sie mich vorab, falls für die Übersendung Kopier- oder Verwaltungsgebühren anfallen sollten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Grundsätzlich darf man die Prüfung beliebig oft wiederholen. Eine Ausnahme bildet Hessen (s.u.).
Regelung zur Wiederholung der Heilpraktikerprüfung in Hessen (gültig seit 1. Januar 2020)
Nach den aktuellen Ausführungsrichtlinien zum Heilpraktikergesetz gilt im Bundesland Hessen folgende Besonderheit:
Die Heilpraktikerüberprüfung kann nach einem Nichtbestehen höchstens dreimal wiederholt werden. Daraus ergibt sich, dass ein Heilpraktikeranwärter insgesamt vier Prüfungsversuche zur Verfügung hat.
Zuständigkeit der Behörden:
In Hessen ist für das Zulassungsverfahren die sogenannte untere Verwaltungsbehörde zuständig – in der Regel handelt es sich dabei um das Landratsamt oder den Stadtkreis, in dem Sie Ihre spätere Praxis eröffnen möchten.
Was tun nach vier nicht bestandenen Prüfungen in Hessen?
Wer alle vier Versuche in Hessen erfolglos ausgeschöpft hat, kann dennoch einen Prüfungsanlauf in einem anderen Bundesland unternehmen. In vielen Bundesländern besteht keine Begrenzung der Wiederholungen. Auch hier gilt: Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamts muss durch Wohnsitz oder Praxisbezug nachgewiesen werden (siehe auch: „Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?“).
Wichtig: Wird die Heilpraktikerprüfung in einem anderen Bundesland bestanden, behält die ausgestellte Erlaubnis ihre bundesweite Gültigkeit – sie gilt also selbstverständlich auch in Hessen.
Die "Informationsblättern zur Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßige Ausübung der Heilkunde...", die die zuständigen Landratsämter in Baden-Württemberg herausgegeben, sind leider missverständlich formuliert.
Hier heißt es unter 6.2 für die "Auf die Psychotherapie beschränkte Erlaubnis“:
„Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt (s. nächster Absatz)".
Hier werden dann all die Kriterien, die in der o.g. Anfrage geschildert werden, aufgeführt; aber nur zur Beschreibung, was denn unter dem einen - anerkannten und auch von den Kassen bezahlten - Psychotherapieverfahren, für das "Grundkenntnisse" gefordert werden, zu verstehen ist.
Ein HPP muss grundlegende Kenntnisse in Therapieverfahren nachweisen, die folgende Kriterien erfolgen müssen:
Nun meinen viele HPP irrtümlich, dass sie zur Prüfung einen Nachweis benötigen, dass sie z.B. eine Therapieausbildung erlernet haben müssen, die einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst und 40 Stunden Selbsterfahrung. Dies ist nicht richtig, sondern diese Kriterien erklären nur, wie vorstehend erwähnt, welche Ausbildungskriterien für ein Therapieverfahren erfüllt sein müssen, damit es vom HPP für die Prüfung gekannt werden muss.
Keinesfalls stellen vorstehenden Kriterien (für ein anerkanntes Psychotherapieverfahren) Anforderungen für die Ausbildung eines HPP-Anwärters dar, die dieser in der Zulassungsüberprüfung vorzuweisen hat.
Generell gilt für die HPP-Zulassungsüberprüfung, dass bei der Überprüfung durch das Gesundheitsamt" und bei der Antragstellung hierzu gerade keine Ausbildungsnachweise erforderlich sind (wenngleich Nachweise von Aus- oder Fortbildungen oder einschlägige Tätigkeiten natürlich förderlich sind).
Die Überprüfung erstreckt sich aber auch auf die Befähigung, als HPP tätig zu werden, d.h. ein anerkanntes Psychotherapieverfahren gut im Griff zu haben (ohne Ausbildungsnachweis, denn der HPP ist gerade kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf!).
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