

Wir unterstützen Sie, Ihre Fortbildungspflicht nachzukommen!
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) legt in Artikel 5 fest:
„Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von Ihnen ausgeübten Disziplinen verpflichtet“

Zu den Sorgfaltspflichten eines Beraters gehört die von den Berufsverbänden geforderte regelmäßige Fortbildung.
Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, der einen Schaden für den Klienten zur Folge hat, kann sich der Berater strafbar und/oder schadensersatzpflichtig machen (BGB § 276).
Unsere Empfehlung
Aufgrund der Gesetzeslage empfehlen wir Ihnen, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um Ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen und sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Mit unseren zahlreichen Aus- und Weiterbildungen sind Sie immer gut beraten. Damit Sie einen Nachweis Ihrer Fortbildung haben, können Sie sich für alle Webinare einen Fachfortbildungsnachweis.über Ihr E-Learning ausdrucken.
Fachfortbildungspunkte und Fachfortbildungszertifikat (FFZ)
Unser schuleigenes Fachfortbildungspunkte-System vergibt für jeden Block eines Webinars oder Seminars Punkte, die sich nach dem zeitlichen Aufwand der absolvierten Unterrichtsstunden richten. Den genauen Punktewert finden Sie bei den Blockinformationen auf der jeweiligen Kurswebseite.
Die Punkte werden nach Abschluss des Weiterbildungsblocks und nach Eingang Ihrer letzten Zahlung gutgeschrieben. Beispiel: Beginnt ein Kurs am 05.09.2024 und endet am 20.02.2025, erfolgt die Gutschrift der Fachfortbildungspunkte zum Kursende am 20.02.2025 und wird somit dem Kalenderjahr 2025 zugeordnet.
Fachfortbildungspunkte erhalten Sie für alle Blöcke von Webinaren und Seminaren, die der Weiterbildung in Ihrem zertifizierten Heilberuf dienen. Zertifizierte Heilberufe sind unter anderem Heilpraktiker (auch Heilpraktiker Psychotherapie), Ernährungs- und Gesundheitsberater, Psychologische Berater, Bachblütenberater, Fastenbegleiter, Sportberater und ähnliche Berufe.
Das Sammeln von Fachfortbildungspunkten und der Erhalt eines Fachfortbildungszertifikats sind sinnvoll, um nach außen – beispielsweise durch Aushang im Wartezimmer – zu dokumentieren, dass Sie Ihre Fortbildungspflicht erfüllen. Zudem kann ein solches Zertifikat im Rechtsfall als Nachweis dienen.
Wichtige Hinweise:
Beispiele zur Verdeutlichung:
Beispiel A: Sie sind Heilpraktiker und möchten Ihre Praxis um Ernährungslehre erweitern. Der Kurs „Ernährungs- und Gesundheitsberater“ gilt als Weiterbildung für Ihren Beruf, daher erhalten Sie dafür Fachfortbildungspunkte und auf Anfrage ein Fachfortbildungszertifikat.
Beispiel B: Sie möchten sich zum Gesundheitsberater ausbilden lassen. Da dies eine Erstausbildung und keine Weiterbildung ist, erhalten Sie für diese Kurse kein Fachfortbildungszertifikat.